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Strommarktgesetz ändert EEG (rückwirkend) ab 01.01.2016

08.09.2016

Strommarktgesetz ändert EEG (rückwirkend) ab 01.01.2016

Am 26.07.2016 wurde das Strommarktgesetz (StrommarktG) vom Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt vom 29.07.2016 (BGBI. I S. 1786) veröffentlicht. Artikel 9 des StrommarktG enthält Änderungen des EEG 2014.

Die genauen Änderungen entnehmen Sie bitte unseren "Veröffentlichungspflichten" - "EEG-G" unter dem Reiter "Netz". 

Wir benötigen daher von allen EEG-Anlagenbetreibern eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung. Diese finden Sie unter "Netz", "Eigenerzeugungsanlagen", "Unterlagen für Photovoltaikanlagen". Bitte senden Sie uns diese unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.02. des Folgejahres – erstmals also zum 28.02.2017 – unterschrieben zurück.

Anschrift und Kontaktdaten

SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf

 
 
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