29.08.2017
Abkochgebot und Chlorierung | FAQ-Liste, die uns vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt worden ist.
Warum Abkochen, warum Chlorung?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind!
Abkochen und Chlorung des Wassers dienen der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung
der Keime. Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar
gegeben ist, muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.
Bis wann muss das Trinkwasser abgekocht bzw. gechlort werden?
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung nachgewiesen ist.
Unter fortlaufender Überprüfung des Chlorgehaltes müssen hierfür an drei aufeinander folgenden
Tagen die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrecht erhalten, bis die Ursache der Verunreinigung
beseitigt und nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität
ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie
umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse.
Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich
unbedenklich.
Kann ich als Verbraucher die Maßnahmen unterstützen?
Ja. Die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das
Wasser nicht in den Leitungen steht sondern in Bewegung ist und sich das Chlor so gut verteilen
kann.
Wie lange muss das Wasser kochen?
Es reicht, wenn das Wasser beim Abkochen einmal sprudelnd aufkocht. Danach sollte es abkühlen.
Das Wasser nicht im Kühlschrank abkühlen lassen.
Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt - werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen
erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden.
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).
Kann das Wasser zur Herstellung von Eiswürfeln genutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes können Crush- und Würfeleismaschinen nicht verwendet werden. Zur "traditionellen" Würfeleisherstellung ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben
werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.
Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Was ist für die Spülmaschine zu beachten?
Wenn die Maschine abschließend mit heißem Wasser spült, bestehen gegen die Benutzung der Spülmaschine keine Bedenken.
Kann die Waschmaschine benutzt werden?
So lange eine wirksame Chlorung des Wassers nicht gegeben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waschgut –- unabhängig von Waschprogramm und -temperatur - bei der letzten Spülung über das verunreinigte Leitungswasser mit Keimen kontaminiert wird. Eine hiervon ausgehende Gesundheitsgefährdung ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.
Was ist bei der Körperpflege - z.B. Duschen oder Zähneputzen – zu beachten?
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.
Was müssen Schwangere beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Können Wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten (z.B. Dentaleinheiten) verwendet werden?
Die Voraussetzungen, unter denen Wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen
während der Dauer des Abkochgebotes sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu
klären. Dies gilt auch bezüglich etwaig erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen.
Kann das Wasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden?
Die Frage, ob und falls ja, unter welchen Voraussetzungen das Wasser während der Dauer des
Abkochgebotes für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden kann, ist mit dem
Hersteller der betreffenden Medizinprodukte und ggf. mit dem für die betreffenden Einrichtung
zuständigen bzw. beratenden Krankenhaushygieniker zu klären.
Können Tiere (auch Haustiere) das verunreinigte bzw. das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos
und nicht abgekocht trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regeln über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.
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