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Anschluss von Erzeugungsanlagen

Wasserkraftanlage Perfstausee (Biedenkopf-Breidenstein)
Wasserkraftanlage Perfstausee (Biedenkopf-Breidenstein)

Photovoltaik, Blockheizkraftwerk, Windkraft, Wasserkraft

Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage werden verschiedene Unterlagen benötigt (z. B. Datenblätter, Erklärungen, usw.)

Bearbeitung von EEG-Anlagen

Seit dem 01.04.2021, werden Ihre Anträge zu EEG-Anlagen technisch von unseren Kollegen der EAM Netz GmbH bearbeitet. Dies umfasst die komplette Abwicklung von der Antragstellung bis hin zur Inbetriebnahme. 

Für die Bearbeitung benutzen Sie bitte das EEG-Portal der EAM Netz GmbH. Dieses können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen.

Bei einer Erzeugungsanlage kleiner 30kWp entfällt die obligatorische Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Sollte eine Abnahme durch den Netzbetreiber notwendig sein, muss diese begründet sein und soll nur nach vorherigem Kostenvoranschlag erfolgen.

Hier finden Sie das Anmeldeportal:

EEG-Anlagen (außer Balkon-PV-Anlagen)

Bitte denken Sie auch an die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Momentan keine Einträge vorhanden

Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)

Balkonkraftwerke

Der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage mittels Schukostecker ist in unserem Netzgebiet nicht zulässig. Für den Anschluss der Anlage muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung vorhanden sein, welche durch eine Elektrofachkraft nach den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551 vorab installiert werden muss. Ansonsten muss vor Inbetriebnahme der PV-Anlage ein Festanschluss an die Elektroinstallation des Gebäudes durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Für weitere Fragen hat der VDE FNN eine Zusammenstellung häufiger Fragen zu Balkonkraftwerken unter Steckerfertige-PV-Anlagen erstellt.

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks erfolgt seit dem 01.04.2024 ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR):

Marktstammdatenregister (MaStR)

Unterlagen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Photovoltaikanlagen müssen im Netzbauportal der EAM-Netz GmbH angemeldet werden.

- Netzbauportal für Elektro-Installationsbetriebe

Dokumente

Marktstammdatenregister

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses, vor allem an Stromerzeugungsanlagen, soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes und in einem Register abgebildet werden.

Informationen für Betreiber von EEG- /KWK- / Energiespeicher-Anlagen und Balkonkraftwerken:

Das MaStR als zentrales Register enthält alle Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen, die über die Strom- und Gasnetze miteinander verbunden sind:
• alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
• alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer oder konventioneller Energie,
• alle Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung
Außerdem werden Daten zu großen Verbrauchsanlagen registriert.

Wichtig: die Registrierungspflicht obliegt nunmehr dem Betreiber einer EEG- /KWK-/Energiespeicheranlagen oder Balkonkraftwerken. Der Netzbetreiber hat die Daten zu prüfen und frei zu geben. Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Anlagen, die mittelbar an das Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, sind ebenfalls zur Registrierung verpflichtet.

Das Datum der Inbetriebnahme der Anlage ist mit dem verantwortlichen Elektro-Installationsbetrieb abzustimmen.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie hier

Stromspeicher

Stromspeicher sind im Netzbauportal der EAM-Netz GmbH anzumelden.

- Netzbauportal für Elektro-Installationsbetriebe

Unterlagen für die Anlage eines Blockheizkraftwerks, einer Windkraft- oder Wasserkraftanlage

Blockheizkraftwerke, Windkraft- oder Wasserkraftanlagen sind im Netzbauportal der EAM-Netz GmbH anzumelden.

- Netzbauportal für Elektro-Installationsbetriebe

50,2-Hz-Problematik

Verhinderung eines totalen Ausfalls "Black-out"

Hintergrund:

Im Normalfall beträgt die Netzfrequenz in Europa 50 Hertz (Hz). Die Frequenz gibt die Ausgeglichenheit zwischen Stromerzeugung und Verbrauch an. Bei höherer Frequenz, wird mehr Strom erzeugt als verbraucht.

In den Jahren 2005/2006 wurde die Anschlussrichtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ herausgebracht. Diese schreibt vor, dass sich alle Photovoltaik-Anlagen bei 50,2 Hz selbstständig abschalten müssen.

Problem:

Wird die Grenze von 50,2 Hz erreicht, schalten sich sehr viele dezentrale Stromerzeugungsanlagen gleichzeitig ab. Dadurch besteht die Gefahr, dass es zu einem großräumigen Ausfall des deutschen Stromnetzes (Black-out) kommt.

Lösung:

Um ein gleichzeitiges Abschalten aller Photovoltaikanlagen zu verhindern, wurde am 26. Juli 2012 die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) verabschiedet. Diese besagt, dass die Abschaltfrequenz der Wechselrichter bei mehr als mehr als 300.000 Photovoltaikbestandsanlagen (größer 10 Kilowatt) geändert werden muss.


Diese Umrüstung wird durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen organisiert. Für Sie als Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin ist die Umrüstung kostenfrei. 

Wenn auch bei Ihrer Anlage eine Umrüstung notwendig ist, erhalten Sie eine schriftliche Information von uns. Ihre Aufgabe als Anlagenbetreiber besteht lediglich darin alle erforderlichen Informationen zur Vorbereitung der Nachrüstung fristgerecht zu übermitteln und die Nachrüstung zu ermöglichen.

Nach Erhalt sämtlicher relevanter Unterlagen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei werden die Auswirkungen Ihrer Erzeugungsanlage auf das Versorgungsnetz untersucht. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung über die Genehmigung, wo und in welcher Form Sie Ihre Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz der SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH anschließen können. 

Bevor Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb genommen wird, benötigen wir noch die Angabe Ihres Messstellenbetreibers und Ihres Auftraggebers sowie eine Bestätigung von Ihnen, dass Sie Ihre Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Hierfür legen wir dem Genehmigungsschreiben Vordrucke bei.

Nachdem die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist und uns hierzu eine Bestätigung (Kopie) vorliegt, kann die Anlage in Betrieb genommen werden.

Abschließend erhalten Sie von unserem Mitarbeiter noch eine Bestätigung für Ihre Einspeisevergütung.

Anschrift und Kontaktdaten

SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf

 
 
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