Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage werden verschiedene Unterlagen benötigt (z. B. Datenblätter, Erklärungen, usw.)
Seit dem 01.04.2021, werden Ihre Anträge zu EEG-Anlagen technisch von unseren Kollegen der EAM Netz GmbH bearbeitet. Dies umfasst die komplette Abwicklung von der Antragstellung bis hin zur Inbetriebnahme.
Für die Bearbeitung benutzen Sie bitte das EEG-Portal der EAM Netz GmbH. Dieses können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen.
Bei einer Erzeugungsanlage kleiner 30kWp entfällt die obligatorische Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Sollte eine Abnahme durch den Netzbetreiber notwendig sein, muss diese begründet sein und soll nur nach vorherigem Kostenvoranschlag erfolgen.
Hier finden Sie das Anmeldeportal:
EEG-Anlagen (außer Balkon-PV-Anlagen)
Bitte denken Sie auch an die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage mittels Schukostecker ist in unserem Netzgebiet nicht zulässig. Für den Anschluss der Anlage muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung vorhanden sein, welche durch eine Elektrofachkraft nach den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551 vorab installiert werden muss. Ansonsten muss vor Inbetriebnahme der PV-Anlage ein Festanschluss an die Elektroinstallation des Gebäudes durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Für weitere Fragen hat der VDE FNN eine Zusammenstellung häufiger Fragen zu Balkonkraftwerken unter Steckerfertige-PV-Anlagen erstellt.
Marktstammdatenregister (MaStR)
1. In welches Netz daheim muss ich einspeisen?
- In das 230 V-Wechselstromnetz. Die Balkonanlage hat einen sogen. Wechselrichter.
2. Bis zu welcher Leistung darf ich dieses vereinfachte Verfahren anwenden?
- Bis 600 Watt Peakleistung (600 Wp)
3. Wieviel Stromersparnis habe ich dadurch im Jahr?
- ca. 300-500 kWh, je nach Ausrichtung des Balkons und Leistung. Amortisationsdauer: 5-10 Jahre
4. Kann ich die Anlage einfach so bei mir in eine Steckdose stecken?
- Im Prinzip schon. Es ist aus Sicherheitsgründen aber keinesfalls zu empfehlen! Z.B. Gefahr bei Pin-Berührung, stromführend!
5. Wer baut sie mir ein?
- Ein EVU-zugelassener Elektroinstallateurbetrieb Ihrer Wahl.
6. Wie teuer ist der Einbau?
- ca. 150.- bis 200 .- € mit Steckdose
7. Brauchen Sie vom Installateur eine Fertigmeldung?
- Nein.
8. Brauche ich einen neuen Stromzähler?
- Nur, wenn es sich noch um einen alten schwarzen Ferrariszähler handelt, weil der bei Netzeinspeisung rückwärts laufen kann. Wenn Sie einen neuen modernen Stromzähler haben (mME) ist dies nicht erforderlich. Der Zähler erkennt die Zweirichtungsstromläufe. Die Anzeige wechselt alle acht Sekunden zwischen Bezugs- und Einspeisungsanzeige (1.8.0 und 2.8.0).
9. Wo muss ich die Anlage anmelden?
- Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
10. Was muss ich noch beachten?
- Bitte verzichten Sie auf eine Einspeisevergütung. Da Sie die Balkonanlage ja ganz überwiegend für den Eigenverbrauch nutzen, erspart dies viel Aufwand.
Bitte stellen Sie uns außerdem folgende Unterlagen zur Verfügung
(Strommarktgesetz ändert EEG rückwirkend zum 01.01.2016)
für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Ausfüllbares PDF für Anlagenbetreiber
Stationäre und eigensichere Batteriespeichersysteme am Niederspannungsnetz – nach FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein Instrument geschaffen werden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses, vor allem an Stromerzeugungsanlagen, soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes und in einem Register abgebildet werden.
Die geplante Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für Dezember 2018 geplant. Bis zum Start des Marktstammdatenregisters sind die Informationen aus dem Internetauftritt der BNetzA zu beachten.
Informationen für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen:
Bis zur Inbetriebnahme des MaStR werden das PV-Meldeportal sowie das Anlagenregister fortgeführt, in denen EEG-Anlagen und deren Genehmigungen ab dem 1. Juli 2017 zu registrieren sind. Bestandsanlagen mit Fertigstellung bis 30.06.2017 werden automatisch in das MaStR überführt. Neu ist die Registrierungspflicht für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Neue KWK-Anlagen müssen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 ebenfalls registriert werden, wofür die Bundesnetzagentur ein gesondertes Formular zur Verfügung stellt.
Wichtig: die Registrierungspflicht obliegt nunmehr dem Betreiber einer EEG- oder KWK-Anlage. Der Netzbetreiber hat die Daten zu prüfen und frei zu geben.
Um Vergütungsansprüche von Neuanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht zu verlieren, sind die Informationen bis zum Start des Marktstammdatenregisters aus dem Internetauftritt der BNetzA zu beachten.
Diese Ausführungen sind Stand Februar 2018.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie hier
Stromspeicher in Ihrer Stromabnahme sind grundsätzlich durch uns genehmigen zu lassen. Als Stromverteilnetzbetreiber bieten wir in unserem Netzgebiet allen Interessenten einen Netzzugang für Stromspeicher an. Für eine Anmeldung einer Stromspeicheranlage verwenden Sie bitte das untenstehende Formular. Die technische Ausführung ist bitte mit uns abzustimmen.
Um in das Verteilnetz einspeisen zu können, müssen die technischen Voraussetzungen für eine Netzeinspeisung vorliegen. Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Verteilnetzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
(vom Anlagenerrichter auszufüllen)
Stationäre und eigensichere Batteriespeichersysteme am Niederspannungsnetz – nach FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
Weitere benötigte Unterlagen:
für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Ausfüllbares PDF für Anlagenbetreiber
(vom Anlagenerrichter auszufüllen)
Stationäre und eigensichere Batteriespeichersysteme am Niederspannungsnetz – nach FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
Bitte stellen Sie uns außerdem folgende Unterlagen zur Verfügung
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage mit über 30 kWp anschließen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Netzbetrieb Strom auf.
Hintergrund:
Im Normalfall beträgt die Netzfrequenz in Europa 50 Hertz (Hz). Die Frequenz gibt die Ausgeglichenheit zwischen Stromerzeugung und Verbrauch an. Bei höherer Frequenz, wird mehr Strom erzeugt als verbraucht.
In den Jahren 2005/2006 wurde die Anschlussrichtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ herausgebracht. Diese schreibt vor, dass sich alle Photovoltaik-Anlagen bei 50,2 Hz selbstständig abschalten müssen.
Problem:
Wird die Grenze von 50,2 Hz erreicht, schalten sich sehr viele dezentrale Stromerzeugungsanlagen gleichzeitig ab. Dadurch besteht die Gefahr, dass es zu einem großräumigen Ausfall des deutschen Stromnetzes (Black-out) kommt.
Lösung:
Um ein gleichzeitiges Abschalten aller Photovoltaikanlagen zu verhindern, wurde am 26. Juli 2012 die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) verabschiedet. Diese besagt, dass die Abschaltfrequenz der Wechselrichter bei mehr als mehr als 300.000 Photovoltaikbestandsanlagen (größer 10 Kilowatt) geändert werden muss.
Diese Umrüstung wird durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen organisiert. Für Sie als Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberin ist die Umrüstung kostenfrei.
Wenn auch bei Ihrer Anlage eine Umrüstung notwendig ist, erhalten Sie eine schriftliche Information von uns. Ihre Aufgabe als Anlagenbetreiber besteht lediglich darin alle erforderlichen Informationen zur Vorbereitung der Nachrüstung fristgerecht zu übermitteln und die Nachrüstung zu ermöglichen.
Nach Erhalt sämtlicher relevanter Unterlagen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei werden die Auswirkungen Ihrer Erzeugungsanlage auf das Versorgungsnetz untersucht. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung über die Genehmigung, wo und in welcher Form Sie Ihre Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz der SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH anschließen können.
Bevor Ihre Erzeugungsanlage in Betrieb genommen wird, benötigen wir noch die Angabe Ihres Messstellenbetreibers und Ihres Auftraggebers sowie eine Bestätigung von Ihnen, dass Sie Ihre Erzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Hierfür legen wir dem Genehmigungsschreiben Vordrucke bei.
Nachdem die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist und uns hierzu eine Bestätigung (Kopie) vorliegt, kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
Abschließend erhalten Sie von unserem Mitarbeiter noch eine Bestätigung für Ihre Einspeisevergütung.
SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf