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Gesetzliche Grundlagen

EEG-G
EnWG
nach GPKE
KWKG
NAV
StromNEV
StromNZV

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

GPKE

Nachweis gem. § 26 Abs. 2 KWKG 2016

Mit der Novellierung des KWKG, welches zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist, haben sich die Voraussetzungen für die Reduzierung der KWK-Umlage geändert.

Damit die SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH (SWB) die reduzierten Umlagesätze verrechnen oder eine Gutschrift auszahlen kann, müssen Marktpartner nach neuem Recht das Vor-liegen der Voraussetzungen für die Reduzierung der Umlagen aktiv der SWB schriftlich mit-teilen. Neben der Anhebung der Grenze von 100.000 kWh auf 1.000.000 kWh im § 26 KWKG 2016, wird nun auf den vom Letztverbraucher selbst verbrauchten Strom abgestellt.

Die neue Vorschrift des § 26 Abs. 2 KWKG lautet wie folgt:

„(2) Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, darf sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinnes von § 277 des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung übersteigen, so darf sich das Netznutzungsentgelt für die über 1 Gigawattstunde hinausgehenden Lieferungen höchstens um 0,03 Cent je Kilowattstunde erhöhen.“ 

Der vom Letztverbraucher selbst verbrauchte Strom wird dabei zusätzlich auf die Abnahmestelle begrenzt. „Abnahmestelle“ ist nach § 2 Nr. 1 KWKG die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Letztverbrauchers, die sich auf einem in sich ab geschlossenen Betriebsgelände befinden und über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind. Dies bedeutet, dass je Abnahmestelle und Letztverbraucher jeweils die Voraussetzungen für eine reduzierte Umlage erfüllt sein müssen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben setzt die SWB die folgende Vorgehensweise um:

Die KWK-Umlage wird auf die Höhe der Letztverbrauchergruppe B abgesenkt, wenn der Strombezug des Letztverbrauchers an der Abnahmestelle den Schwellenwert überstiegen hat und der Letztverbraucher bereits vorher dem Netzbetreiber gegenüber schriftlich versichert hat, dass der Strombezug an der Abnahmestelle nur durch ihn selbst verbraucht wird und der Letztverbraucher sich zudem verpflichtet hat, dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen, wenn sich diese Voraussetzung ändern sollte, z. B. bei Weiterleitung des Stroms an einen anderen Letztverbraucher, hierzu zählt auch ein vom erst genannten Letztverbraucher gegründetes Tochterunternehmen. Sofern und soweit der SWB die o. g. Information nicht vorliegt, werden die Abnahmestellen und Letztverbraucher für das jeweilige Kalenderjahr der Letztverbrauchergruppe A zugeordnet. Sobald die SWB die entsprechende Mitteilung zur Einstufung, bis spätestens 31.03. des Folgejahres, erhalten hat, wird dies entsprechend berücksichtigt und die Gutschrift zurück erstattet.

Bitte nutzen Sie für die Meldung das unten stehende Formular zur Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen. Erst auf Basis dieser Meldung kann die SWB die LV-Kategorie B bzw. C in Rechnung stellen. Dies gilt für die Privilegierung gemäß § 26 KWKG, § 19 StromNEV und die Offshore-Haftungsumlage.

Dokumente zum Ansehen und Herunterladen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Stromnetzentgeltverordnung

§ 10 Abs. 2 StromNEV - Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Durchschnittsverlust in %

Höchstspannung (HÖS) 

0,00 

Höchstspannung (HÖS)/Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung (HS)/Mittelspannung (MS)

0,00 

Mittelspannung (MS)

2,24 

Mittelspannung (MS)/Niederspannung (NS)

5,76 

Niederspannung (NS)

9,00

§ 10 Abs. 2 (6) StromNEV- Höhe der durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie des Vorjahres - Stand 31.12.2016

Höhe der durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie des Vorjahres:

3,85 Cent/kWh

 

§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung

§ 24 Abs. 2 und 3 StromNEV - Versorgte Fläche zum 31.12.2016

Versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2. Satz 2 und 3 StromNEV zum 31.12.2016:

48,22 km²

 

§ 27 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV - Stromkreislänge des Kabel- und Freileitungsnetzes - Stand 31.12.2016

Spannungsebene

Kabellänge in km

Freileitungslänge in km

Höchstspannung (HÖS)

0

0

Hochspannung (HS)

0

0

Mittelspannung (MS)

49

0

Niederspannung (NS)

88

7

§ 27 Abs. 2 Nr. 2 StromNEV - Installierte Leistungen der Umspannebenen - Stand 31.12.2016

Umspannebene

Installierte Leistungen der Transformatoren in kVA

Höchstspannung (HÖS)/Hochspannung (HS)

0

Hochspannung (HS)/Mittelspannung (MS)

0

Mittelspannung (MS)/Niederspannung (NS)

37.820

§ 27 Abs. 2 Nr. 3 StromNEV - Entnommene Jahresarbeit des Vorjahres pro Netz- und Umspannungsebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Entnommene Jahresarbeit in kWh

Höchstspannung (HÖS) 

0,00

Höchstspannung (HÖS)/Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung (HS)/Mittelspannung (MS)

0,00 

Mittelspannung (MS)

58.791.173,43

Mittelspannung (MS)/Niederspannung (NS)

18.741.496,81 

Niederspannung (NS)

18.813.039,99

§ 27 Abs. 2 Nr. 4 StromNEV - Anzahl der Entnahmestellen je Netz- und Umspannebene - Stand 2016

Netz- und Umspannebene

Anzahl Entnahmestellen

Höchstspannung (HÖS)

0

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

0

Hochspannung (HS)

0

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS)

0

Mittelspannung (MS)

47

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS)

42

Niederspannung (NS)

5.624

§ 27 Abs. 2 Nr. 5 StromNEV - Anzahl der Einwohner im Netzgebiet - Stand 31.12.2016

Anzahl der Einwohner im Netzgebiet zum 31.12.2016

8.990

 

§ 27 Abs. 2 Nr. 6 StromNEV - Versorgte Fläche des Netzgebietes - Stand 31.12.2016

Versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2. Satz 2 und 3 StromNEV zum 31.12.2016:

48,22 km²

 

§ 27 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV - Geografische Fläche des Netzgebietes - Stand 31.12.2016

Geografische Fläche des Netzgebietes zum 31.12.2016:

90,33 km²

 

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

§12 StromNZV - Standardisierte Lastprofile; Zählerstandsgangmessung - Stand 01.05.2016

Standardlastprofilcode

Beschreibung

G0

Gewerbe allgemein

G1

Gewerbe werktags 8 - 18 Uhr

G2

Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden

G3

Gewerbe durchlaufend

G4

Laden/Friseur

G5

Bäckerei und Backstube

G6

Wochenendbetrieb

H0

Haushalt

L0

Landwirtschaftsbetriebe allgemein

L1

Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht

L2

übrige Landwirtschaft

PVS

Photovoltaik synthetisch

§ 17 Abs. 2 Nr. 2 StromNZV - Netzverluste pro Spannungsebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Netzverluste in kWh im Jahr

Höchstspannung (HÖS) 

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

Hochspannung (HS) 

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS) 

Mittelspannung (MS) 

1.344.288,57 

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS) 

1.144.480,39

Niederspannung 

1.860.573,95


§ 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - Jahreshöchstlast je Spannungsebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Höchstentnahmelast in KW

Höchstspannung (HÖS) 

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

Hochspannung (HS) 

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS) 

Mittelspannung (MS) 

11.680,11

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS) 

4.104,55

Niederspannung 

3.707,90

§ 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - Bezug aus vorgelagerter Netzebene je Spannungsebene - Stand 31.12.2016

Spannungsebene

vorgelagerte Netzebene

Bezug in kWh/Jahr

Höchstspannung (HÖS)

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

0 ,00

Höchstspannung (HÖS)

Hochspannung (HS)

0 ,00

Höchstspannung (HÖS)

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS)

0,00 

Höchstspannung (HÖS)

Mittelspannung (MS)

60.135.463,00

Höchstspannung (HÖS)

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS)

19.885.977,19

Höchstspannung (HÖS)

Niederspannung (NS)

18.741.496,81

§ 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - Summe aller dezentralen Einspeisungen je Spannungsebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Einspeisungen in kWh/Jahr

Höchstspannung (HÖS)

0 ,00

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

0 ,00

Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS)

0,00

Mittelspannung (MS)

0,00

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS)

0,00

Niederspannung (NS)

1.932.117,13

§ 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - Summe aller Rückspeisungen je Netz- und Umspannebene - Stand 31.12.2016

Netz- und Umspannebene

Rückspeisungen in kWh/Jahr

Höchstspannung (HÖS)

0 ,00

Höchstspannung/Hochspannung (HÖS/HS)

0 ,00

Hochspannung (HS)

0,00 

Hochspannung/Mittelspannung (HS/MS)

0,00

Mittelspannung (MS)

0,00

Mittelspannung/Niederspannung (MS/NS)

0,00

Niederspannung (NS)

0,00

§ 17 Abs. 2 Nr. 7 StromNZV - Mengen und Preise der Verlustenergie - Stand 31.12.2016

Mengen der Verlustenergie

4.349.342,90 kWh

Preise der Verlustenergie

3,85 ct/kWh

§ 27 Abs. 2 Nr. 5 StromNEV - Einwohnerzahl in Stromnetzgebiet zum 31.12.2016

Einwohnerzahl zum 31.12.2016

8.990

 

Anschrift und Kontaktdaten

SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf

 
 
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