Eine Stromsperre kann aus drei Gründen durchgeführt werden: bei einem Zahlungsverzug von über 100€, bei Stromdiebstahl und wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, ein Gebäude vom Stromnetz zu nehmen. Das kann zum Beispiel wegen defekter Leitungen oder Anlagen der Fall sein.
Wenn wir im Auftrag Ihres Stromlieferanten Ihre Stromzufuhr unterbrochen haben, möchten wir Sie bitten, alle Fragestellungen zu Bedingungen und Möglichkeiten, um Ihre Stromversorgung wiederherzustellen, direkt an Ihren Stromlieferanten zu stellen.
Erst wenn Sie die Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme bei Ihrem Stromlieferanten erfüllen, wird dieser uns mit der Freischaltung beauftragen. Wir nehmen keine Aufträge für eine Wiederinbetriebnahme von Ihnen oder von einer durch Sie beauftragten Person an.
Was ist zu tun?
In der Regel stellen wir - je nach Auftragseingang - die Stromzufuhr bis zum nächsten Werktag wieder her.
Bitte beachten Sie…
das Zuschalten der Anlage liegt in Ihrem Verantwortungsbereich (Sicherungen bzw. Schalter). Bitte beauftragen Sie einen Elektroinstallationsbetrieb. Alle Kosten, die für Zuschaltung Ihres Strom-anschlusses entstehen, sind von Ihnen zu tragen.
Messeinrichtungen, die länger als vier Wochen gesperrt sind, werden aus technischen Gründen ausgebaut. Im Falle eines Ausbaus entstehen bei erneutem Wiedereinbau zusätzliche Kosten durch den Elektroinstallationsbetrieb für die Durchführung der erforderlichen Prüfung und Erstellung der Elektroanlage (sogenannter E-Check). Nach Durchführung des E-Checks ist dies durch Einreichung einer Fertigstellungsanzeige mitzuteilen.
SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf