Der Allgemeine Grundversorgungstarif ist der Standardtarif nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Der Tarif Wärmestrom gilt ausschließlich für die Grundversorgung von Haushaltskunden für den Bezug von elektrischer Energie zur Verwendung von Heizzwecken. Dabei wird der Strombezug über zusätzlich zu installierende Ein- oder Zweitarifzähler separat von ihrem Haushaltsstromverbrauch gemessen und erfasst. Im Gegensatz zu dem üblichen Haushaltsstrom handelt es sich bei diesem Produkt um sog. Wärmestrom. Dieser kann bezogen werden, wenn sie im Besitz einer zeitgesteuerten Nachtspeicherheizung, einer elektrischen Wärmepumpe oder einer Infrarot-/Direktheizung sind. Der Strombezug kann zu den Spitzenlastzeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden.
Beide werden nach Umzug oder Neueinbau eines Zählers wirksam. Die Preise entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt für die Grundversorgung.
Die Tarife haben keine Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist jederzeit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich.
Entscheiden Sie sich für unseren Vario-Tarif, um preisgünstigeren Strom zu beziehen.
Dieser hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12 des laufenden Kalenderjahres, bei einem Lieferbeginn nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie unten bei den Dokumenten zum Herunterladen.
Die aktuellen Preise unseres Vario-Tarifs entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt.
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Der im ÖkoCent-Z-Tarif bezogene Strom stammt ab dem 01.10.2023 ausschließlich aus zertifizierten Wasserkraft und Photovoltaikanlagen.
Dieser hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12 des laufenden Kalenderjahres, bei einem Lieferbeginn nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie unten bei den Dokumenten zum Herunterladen.
Die aktuellen Preise unseres ÖkoCent-Z-Tarifs entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preisblatt.
Ersatzversorgung durch die SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zuletzt geändert am 20. Juli 2022, wird neben anderen Regelungen vor allem die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie herausgestellt; dies wird von den Stadtwerken Biedenkopf gewährleistet und sichergestellt.
Daher versorgen wir Sie als SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH gemäß § 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 38 Abs. 1 EnWG im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, „sofern Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.“
gültig ab 01.01.2023
gültig bis 31.12.2022
gültig bis 31.12.2022
gültig ab 01.10.2023
gültig ab 01.10.2023
gültig ab 01.10.2023
gültig ab 01.01.2025
gültig ab 01.05.2025
gültig ab 01.01.2025
SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH
Mühlweg 16
35216 Biedenkopf